Ich habe ganz bewusst mit Karriere.Haus einen hoch professionellen Kooperationspartner gewählt, um ein kostenloses Online-Bewerbungscoaching oder Jobcoaching für arbeitssuchende Menschen mit einem AVGS-Gutschein der Bundesagentur für Arbeit anbieten zu können. Denn häufig ist für viele arbeitssuchende Menschen ein kostenpflichtiges Coaching nicht finanzierbar. Schließlich musst du trotz Arbeitslosengeld einen Nettoverlust deines Gehaltes von ca. 30 Prozent verkraften.
Was du ganz genau tun musst, um mit mir kostenfrei zusammenarbeiten zu können, erkläre ich Dir in diesem Blogartikel. Ich gehe dabei so vor, dass ich vorausschauend alle deine Fragen beantworte. Oder ich versuche es zumindest 😊.
Profitiere gern von meiner langjährigen Arbeitsmarkt und HR-Expertise und lass uns starten.
Wie ist deine aktuelle Situation?
Du bist eine arbeitssuchende Fachkraft, Führungskraft, Spezialist und eine oder mehrere der folgenden Situationen treffen auf dich zu:
- Du möchtest dich beruflich neu aufstellen und wünschst dir eine erfahrene Personalerin an deiner Seite, die dich durch den Prozess begleitet.
- Du hast Vertrauen in deine Fähigkeiten verloren und hast Zweifel, dass du zeitnah einen neuen Job findest.
- Du hast schon zig Bewerbungen versendet, aber kaum Einladungen zu Vorstellungsgesprächen erhalten und wünschst dir eine Lösung für dein Dilemma.
- Du hast dich viele Jahre nicht mehr beworben und bist mit den Bewerbungsmethoden und -strategien des neuen Arbeitsmarktes nicht vertraut.
- Du möchtest dich im Vorstellungsgespräch nicht unter Wert verkaufen. Dir fehlt jedoch die Sicherheit bei der Gehaltsverhandlung zu überzeugen.
- Du möchtest dich als Quereinsteiger bewerben, weißt aber nicht, ob du überhaupt eine Chance hast.
- Du bist sehr unsicher und möchtest gern selbstbewusst im Vorstellungsgespräch auftreten, dir fehlt es aber an Selbstvermarktungstools.
Wenn du dich in meinen Beispielen wiederfindest, dann solltest du jetzt weiterlesen.
Wie bekomme ich einen AVGS-Gutschein für ein kostenloses Bewerbungscoaching?
Wenn Du arbeitssuchend gemeldet bist (auch wenn das Arbeitslosengeld noch nicht geflossen ist), hast Du Anspruch auf einen AVGS-Gutschein für ein Coaching bzw. eine Maßnahme zur beruflichen Eingliederung. Diese Maßnahme, also das Bewerbungscoaching, soll dir helfen, deine Unsicherheiten im Bewerbungsprozess aus dem Weg zu räumen und dich fit für die neue Arbeitswelt zu machen. Diese Maßnahmen werden von einem Träger angeboten. Dabei handelt es sich um Beratungsunternehmen oder Coaches, die von professionellen Instituten oder Unternehmen für dieses Coaching zertifiziert sind. Heißt: sowohl der Träger ist zertifiziert als auch sämtliche Maßnahmen, die er anbietet.
In meinem Fall bedeutet das: Ich arbeite als freiberufliche Karriereberaterin und Bewerbungscoach für einen zertifizierten Träger und biete zertifizierte Maßnahmen an: aber nur online.
Wir unterscheiden jetzt folgende Ausgangssituationen:
Ich habe noch keinen AVGS-Gutschein für ein kostenloses Bewerbungscoaching. Was muss ich denn jetzt tun?
Am besten vereinbarst du erstmal ein kostenfreies, unverbindliches Kennenlerngespräch mit mir. Wenn du dann mit mir dein kostenfreies Bewerbungscoaching durchführen möchtest und du noch keinen AVGS-Gutschein hast, besprechen wir sehr detailliert, was genau du im Coaching erreichen möchtest. Wir gestalten also dein individuelles Bewerbungscoaching und legen eine Stundenzahl fest. Ich schicke dir dann per E-Mail ein Angebot über ein Bewerbungscoaching bei mir inklusive der empfohlenen Gesamt-Coachingstundenzahl und du reichst dieses Angebot bei deinem Sachbearbeiter der Bundesagentur für Arbeit ein und bittest diesen, dir auf der Basis des Angebotes einen AVGS-Gutschein auszustellen.
Aber beachte: es gibt keinen Rechtsanspruch auf ein Bewerbungscoaching bzw. auf die Ausstellung eines AVGS-Gutscheins. Ob du einen AVGS-Gutschein bekommst, ist eine Einzelfallentscheidung und hängt auch von „der Nase“ deiner Ansprechperson der Bundesagentur für Arbeit ab und von dir. Denn du musst deinen Ansprechpartner schon von der Notwendigkeit eines Bewerbungscoachings überzeugen. Dies ist aber meist nicht schwer. Ich habe schon sehr sehr viele arbeitssuchende Menschen gecoacht und bei der Beantragung eines AVGS-Gutscheins unterstützt und noch nie hat jemand diesen Gutschein nicht erhalten. Was natürlich passieren kann ist, dass du einen Gutschein über weniger Stunden erhältst als du dir wünschst. Aber das ist ja erstmal ein Luxusproblem.
Ich habe schon einen AVGS-Gutschein für ein kostenloses Bewerbungscoaching. Was muss ich denn jetzt tun?
Auch in diesem Fall gilt: am besten vereinbarst du erstmal ein unverbindliches Kennenlerngespräch mit mir. Wir überprüfen dann, welchen Gültigkeitszeitraum dein AVGS-Gutschein hat. Das ist wichtig, denn dein Bewerbungscoaching oder Jobcoaching muss innerhalb des Gültigkeitszeitraumes starten. Auf der Basis der gewährten Stundenanzahl wählen wir dann eine Maßnahme aus und besprechen die Inhalte des Coachings und deine Ziele. Dann schicke ich dir eine E-Mail mit den Kontaktdaten meines Kooperationspartners. An diese E-Mail-Adresse schickst du den AVGS-Gutschein. Dann kannst du dich erstmal zurücklehnen. Jetzt bin ich an der Reihe bzw. mein Kooperationspartner regelt alles Weitere für dich.
Was passiert, nachdem ich dir den AVGS-Gutschein geschickt habe?
Ein Mitarbeiter meines Kooperationspartners unterschreibt deinen AVGS-Gutschein und leitet diesen an deine zuständige Arbeitsagentur weiter, damit diese deinen AVGS-Gutschein bewilligt. Die Bewilligung deines AVGS-Gutscheins ist die wichtigste und unabdingbare Voraussetzung, damit wir mit dem Bewerbungscoaching starten können. Die Bewilligung kann auch vorab durch eine E-Mail der Arbeitsagentur erfolgen. Leider dauert der Prozess zwischen Versand des AVGS-Gutscheins durch meinen Kooperationspartner an die jeweilige Arbeitsagentur und deren Bewilligung ein paar Tage. Dies hängt aber sehr stark von der jeweiligen Arbeitsagentur ab. Manche arbeiten sehr zügig und der Prozess geht recht flott, andere brauchen ein paar Tage länger. Aber ich verspreche dir, dass mein Kooperationspartner immer nachhakt, wenn sich nichts tut. Kalkuliere aber bitte 5-7 Werktage bis zur Bewilligung deines AVGS-Gutscheins ein.
Mein AVGS-Gutschein für ein kostenloses Bewerbungscoaching wurde bewilligt. Welches sind die nächsten Schritte?
Einige der Schritte, die ich dir jetzt erläutere, werden wir bereits vor der Bewilligung durchführen. Ich schicke dir eine Datenschutzerklärung und einen Beratungsvertrag, den du elektronisch unterschreiben musst. Für die elektronische Unterschrift benutze ich ein sehr einfaches und gutes Tool, das „SignRequest“ heißt. Du musst nichts installieren. Es ist so einfach, dass es selbsterklärend ist. Ansonsten stehe ich dir mit Rat und Tat zur Verfügung. Natürlich auch während der ganzen Dauer des Coachings. Ich rufe dich dann an und wir vereinbaren die ersten Coachingtermine.
Was du generell zu AVGS-Bewerbungscoachings wissen musst:
Eine Coachingstunde umfasst 45 Minuten. Es müssen wöchentlich mindestens an 2 Tagen jeweils 2 Coachingstunden absolviert werden. Das Coaching muss auch am Stück erfolgen, was bedeutet, dass wir keine 14-tägige Coachingpause einlegen dürfen, um dann das Coaching fortzuführen.
Diese Vorgaben haben nichts mit meinem Kooperationspartner zu tun, sondern werden von der Arbeitsagentur so vorgeschrieben. Egal bei welchem Träger du das Coaching machst, die Regeln sind immer identisch.
Kostenloses Online-Bewerbungscoaching, Jobcoaching oder Karriereberatung mit AVGS-Gutschein: Welche Inhalte kann ich bei Dir erwarten?
Alle AVGS geförderten und somit kostenfreien Bewerbungscoachings haben zum Ziel, dich im Sinne des §45 Abs. 1 Satz 1 NR. 4 SGB III wieder an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Die inhaltliche Gestaltung der Coachinginhalte (Maßnahmen) variiert von Coachinganbieter (Träger) zu Coachinganbieter (Träger).
Ich beziehe mich daher in erster Linie auf die Online-Bewerbungscoaching Maßnahmen, die ich über meinen Kooperationspartner in Einzelcoachingstunden anbiete.
Ich biete meinen Kunden in erster Linie ONLINE zwei Maßnahmen an:
Online-Maßnahme 1: Bewerbungscoaching -Wie bewerbe ich mich richtig
Diese Maßnahme umfasst maximal 30 Coachingstunden (je nach deiner individuellen Situation und deinen Wünschen auch weniger) je 45 Minuten und ist vollständig nach deinen Zielen und Wünschen zu gestalten.
Mögliche Coachinginhalte sind (Du kannst aus diesem Katalog IMMER FREI wählen):
• IST-Analyse incl. JobIMPULS (hierzu später mehr/ dieser Punkt ist nur bedingt frei wählbar)
• Identifikation Ihrer Stärken, Interessen, Werte und Kompetenzen
• Vor- und Nachbereitung von Vorstellungsgesprächen und Training von Online Interviews. Umgang mit Ängsten, Stress und Blockaden im Vorstellungsgespräch
• Erstellung und Optimierung von Bewerbungsunterlagen, die sich von der breiten Masse abheben, incl. Bewerbungsfoto, sowie Stilberatung (falls gewünscht) (einen 100% Kostenübernahme-Gutschein für ein Bewerbungsfoto-Shooting bei Picture People kannst du über meinen Kooperationspartner erhalten)
• Anfertigen einer Initiativbewerbung
• Gehaltsverhandlungstrainings und Einschätzen einer realistischen und marktüblichen Gehaltsforderung
• Online-Stellensuche und Online-Recruiting incl. Social Media Recruiting und Erstellen eines starken LinkedIn und XING Profils
• Analyse und Erklärung von Stellenanzeigen
• Selbstmarketing-Training
• Analyse von Arbeitszeugnissen
• Stressmanagement-Training
Online-Maßnahme 2: Selbstvermarktungstraining für Akademiker
Diese Maßnahme richtet sich an arbeitssuchende Akademiker und umfasst maximal 16 Coachingstunden. Weniger Coachingstunden sind auch möglich. Diese Maßnahme richtet sich an arbeitssuchende Kunden, die sehr unsicher sind, wie sie sich im Bewerbungsprozess darstellen und vermarkten sollen. Häufig ist der Lebenslauf bunt, weist einige Lücken auf, was die Unsicherheit verstärkt. Andere Kunden wiederum sind einfach von Natur aus introvertiert, hochsensibel oder haben zum Beispiel Angst und leiden unter starker Nervosität im Vorstellungsgespräch.
Diese Maßnahme buchen häufig auch Kunden, die Interesse an einem Kurzcoaching haben und einen AVGS-Gutschein über 8-10 Stunden ausgestellt bekommen haben. Die Inhalte dieses Coachings biete ich für Nicht-Akademiker auch im Rahmen der Maßnahme 1 „Wie bewerbe ich mich richtig“ an.
IST-Analyse mit der JobIMPULS Methode: Dies gilt es bei meinen AVGS-Bewerbungscoachings zu beachten
Die Arbeitsagentur verlangt die Einbeziehung eines webbasierten zertifizierten Beratungsassistenten für längere Bewerbungscoachings. Mein Kooperationspartner nutzt das Tool JobIMPULS der Jobnet AG.
Mit der JobIMPULS Methode, die ich dir im Coaching erkläre, erhältst du eine Übersicht des für dich relevanten regionalen Arbeitsmarktes. Dabei handelt es sich um ein für dich und deine beruflichen Kompetenzen und Interessen angefertigter Stellenbörsen-Katalog. Zuvor erfolgt eine Analyse deiner persönlichen und fachlichen Stärken und Interessen, was eine zielgenaue Berufsorientierung erst ermöglicht.
Falls du einen AVGS-Gutschein über mind. 10 Stunden (je 45 Minuten) ausgestellt bekommen hast, gilt folgende Regel:
- Bei Maßnahmen mit <= 12 Stunden je 45 Minuten werden 2 Stunden je 45 Minuten für JobIMPULS reserviert.
- Bei Maßnahmen mit > 12 Stunden je 45 Minuten und < 20 Stunden je 45 Minuten werden 3 Stunden je 45 Minuten für JobIMPULS reserviert.
- Bei Maßnahmen mit => 20 Stunden je 45 Minuten werden 4 Stunden je 45 Minuten für JobIMPULS reserviert.
Die JobIMPULS Stunden sind keine LIVE-Online Coaching Stunden, sondern entsprechen der Zeit die du zeitlich und örtlich flexibel mit der JobIMPULS Methode arbeitest. Heißt: du machst den Interessenstest und beantwortest Fragen, du recherchierst alle paar Tage im Stellenkatalog auf der JobIMPULS-Plattform. Aber alles so wie du es brauchst ohne Druck und Stress. Einen Zugang zu JobIMPULS erstelle ich dir.
Zu guter Letzt nochmal anhand eines Beispiels:
Falls du einen AVGS-Gutschein über 18 Stunden ausgestellt bekommen hast, müssen 3 Stunden für JobIMPULS reserviert werden. Dies heißt: du arbeitest 3 Stunden je 45 Minuten ganz flexibel mit diesem Tool und 15 Stunden je 45 Minuten wirst du persönlich von mir gecoacht. Wir müssen also bei der Kalkulation der AVGS-Stunden, die wir live und online benötigen immer noch die webbasierten Stunden berücksichtigen.
ABER: Falls du einen AVGS-Gutschein über ein Kurzcoaching von 10 Stunden oder weniger ausgestellt bekommen hast, können wir beantragen, dass wir JobIMPULS nicht nutzen, damit wir alle Stunden in ein Live Online-Coaching investieren. Darum kümmere ich mich dann.
Was ist, wenn ich während des Coachings ein Jobangebot erhalte?
Wir können das Coaching bis einen Tag vor Beginn deiner Festanstellung fortführen. Wesentlich ist, dass du dich noch im Status „arbeitssuchend“ befindest.
Wie verfahren wir nach dem Coaching?
Nach jeder Coachingstunde bitte ich dich einen Einzelcoachingnachweis virtuell zu unterschreiben. Am Ende des gesamten Bewerbungscoachings erstelle ich einen Abschlussbericht und du erhältst für deine Teilnahme von meinem Kooperationspartner ein Zertifikat von meinem Kooperationspartner.
Falls du nach dem Coaching noch brennende Fragen hast, brauchst du dir keine Sorgen zu machen. Ich antworte dir auf ganz wichtige Fragen auch nach Abschluss der Beratung. Denn auch ich bin neugierig und möchte wissen, wie es dir bei der Jobsuche bzw. im neuen Job ergangen ist.
Du möchtest schon jetzt erste Tipps zu Bewerbungsstrategien in der neuen Arbeitswelt. Dann empfehle ich die folgenden Artikel aus meinem Blog „8 ultimative Tipps, wie du dich im Jahr 2024 erfolgreich bewirbst“ oder „Die 30 besten Fragen und Antworten im Vorstellungsgespräch„.
Überzeugt? Dann freue ich mich über ein unverbindliches Kennenlerngespräch mit dir.
Wenn Sie mir erzählen möchten, welche Tipps Sie anwenden oder falls Sie Anregungen haben oder persönliche Wünsche für einen Blogbeitrag, schreiben Sie doch gern an: office@jobleben-consulting.de.
Wollen wir uns zwischenzeitlich über LinkedIN vernetzen?
Foto : privat
Kurze Anmerkung: Zur besseren Lesbarkeit wird in diesem Blog für Bezeichnungen, die sich auf alle Geschlechter beziehen, nur die männliche Form verwendet. Gemeint sind selbstverständlich alle Menschen und niemand soll dadurch diskriminiert werden.
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